eeConsult NEWS:

Inhouse
- Schulungen NEUE Themen

Grundlagen
Brandschutz contra Wirtschaftlichkeit
Erfahrungsbericht zur neuen BayBO 08

Bitte hier weiterlesen

   
 

Unterstützung bei Vertragsgestaltungen und insbesondere unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Belange

 

Über unsere Netzwerkpartner im juristischen Bereich können wir alle dbzgl. Belange mit abdecken. Dies ist insbesondere bei der Vertragsgestaltung z.B. zwischen Eigentümer und Mieter wichtig. Denn hier ist für die brandschutztechnischen Belange eine saubere juristische Abgrenzung erforderlich, damit der vorbeugende Brandschutz auf dem Schutzlevel des ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes über Jahre Bestand hat.

Ferner gewinnen die Verträge zwischen dem Bauherrn und seinen Projektbeteiligten immer mehr an Bedeutung. Auch hier können unsere ee.Juristen mit sauber formulierten Vertragsgestaltungen viel kostspieligen Ärger vermeiden. Dies bezieht sich beispielsweise auch auf die Verträge zwischen dem Bauherrn und seinen Planern, als auch hinsichtlich der ausführenden Firmen.

 
  zurück zu ee.Juristen
Dipl.Ing. (FH) Thomas Haucke - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.-Ing. (FH)
Thomas Haucke
Von der IHK für Oberfranken Bayreuth öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
"Vorbeugenden Brandschutz"