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eeConsult - News |
16.07.2009 Brandabschottungen ein fast 100%-iger Garant für mangelhafte Leistungen
In den letzten Jahren ist positiver Weise ein Anstieg des brandschutztechnischen Bewusstseins bei Eigentümern / Betreibern von Gebäuden zu verzeichnen. Das jedoch die brandschutztechnischen Mängel bei Brandschutzabschottungen gleichermaßen ansteigen, ist für viele Eigentümer / Betreiber unverständlich. Bzgl. dieser Entwicklung wird verstärkt der Unterzeichner - im Zuge seiner Eigenschaft als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz - von Bauherrn / Eigentümer / Betreiber / Investoren als auch von Gerichtsseite zu nachstehenden Fragestellungen um Stellungnahme gebeten:
Mit der derzeitigen Baupraxis ist in vielen Fällen eine fachgerechte und mangelfreie Brandschutzabschottung nicht möglich. Die derzeitige Praxis zeigt vielmehr, dass jeder Wand- und Deckendurchbruch bzgl. der Brandabschottung im Vorfeld zwingend fachgerecht geplant werden muss. Ansonsten können die erforderlichen Einbaubestimmungen gem. der Leitungsanlagenrichtlinie bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung / Prüfzeugnis nicht eingehalten werden. Ferner ist bei der Auswahl der Schottsysteme die Möglichkeit der Nachbelegung zu beachten, damit die Nachbelegung mangelfrei erfolgen kann. Gerade die fehlende Grundlagenermittlung stellt einen typischen Planungsfehler dar. In Verbindung mit der unsachgemäßen Ausführung wird die Sicherheit eines Betriebes hinsichtlich der Existenz- bzw. Unternehmenssicherung und des Personenschutzes massiv gefährdet. Dies führt im Schadensfalle mitunter zu nicht unerheblichen juristischen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen gegenüber dem Eigentümer / Betreiber des Objektes. Lösung: Dies setzt voraus, dass alle Projektbeteiligten auf diesem Gebiet fundierte Kenntnisse haben bzw. sich dbzgl. durch einen unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen unterstützen lassen - wie dies bereits bei der Statik, dem Grundbau und der Vermessung selbstverständlich ist. Mit dieser Vorgehensweise ist gewährleistet, dass der Eigentümer / Betreiber eine Rechtssicherheit in diesem wichtigen Bereich erhält. Im Schadensfalle muss er nachweisen, dass er seine „Gefahrenquelle“ (sprich sein Gebäude) beherrscht hat. Dies kann in diesem sensiblen Bereich der Brandschutzabschottungen nur in dieser Form gelingen. Jegliche Einwände von Projektbeteiligten und die Festhaltung an der bisherigen Praxis sind im Sinne des Personenschutzes und einer aktiven Existenz- und Unternehmenssicherung aufgrund der kontinuierlich steigenden Mängeln nicht mehr haltbar. Anmerkung des Verfassers: „Auswirkung der Geiz - ist - geil - Mentalität“ „Finanzkrise contra vorbeugender Brandschutz“ im deutschen Ingenieurblatt (Ausgabe September 2008 bzw. April 2009) verwiesen. Nachzulesen auch unter www.ee-consult.com bei News und Presse.
13.03.2008 Die neue Generation von Linearmeldern Mit der neuen Generation von Linearmeldern ist eine automatische Nachjustierung möglich. Mit diesem automatischen Abgleich werden Fehlalarme, bedingt durch eine Lageveränderung des Empfängers wirksam vermieden. 27.02.2008 Rauchmelder mit Sprachausgabe Diese neue Generation von Rauchmeldern ist aus unserer Sicht eine sehr sinnvolle Weiterentwicklung und insbesondere in Objekten mit hohen Fremdpersonenanteil eine wirksame Unterstützung. Die Sprachausgabe kann in verschiedenen Sprachen erfolgen. Rauchmelder mit integrierter Sprachausgabe verkürzen den Evakuierungsbeginn deutlich, da die Personen sofort per Sprache zum Handeln veranlasst werden. 17.02.2008 Neues Löschgas NOVEC 1230
01.02.2008 Neue DIN 18232 – 2 mit Stand November 2007 Diese Neuauflage ist weiterhin in Fachkreisen sehr umstritten und daher ist es maßgebend für den jeweiligen Einzelfall zu untersuchen, ob eine Entrauchung nach der DIN 18232 – 2 (natürliche Entrauchung) oder nach der DIN 18232 – 5 (maschinelle Entrauchung) sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang sind stets die Kosten und das Schutzziel eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes die entscheidenden Parameter, ob eine natürliche oder maschinelle Entrauchung zur Anwendung kommt. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen mit unserem Team gerne zur Verfügung.
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Dipl.-Ing. (FH) Thomas Haucke |
Von der IHK für Oberfranken Bayreuth öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Vorbeugenden Brandschutz" |
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